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Wer haftet bei der Produkthaftung?

Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat, der haftet nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz auch. Wenn zum Beispiel im Schadensfall ein Teilprodukt Ursache für den Schaden war, haftet der Lieferant des Teilproduktes für den Schaden. Umgekehrt haftet ein Lieferant nicht, wenn sein fehlerfreies Produkt in ein fehlerhaftes anderes Produkt eingebaut wird.

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