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Haften auch die Geschäftsführer im Falle der Produkthaftung?

Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden nicht schädigen. Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um möglichen Schäden durch Ihre Produkte einzudämmen.

Der Hersteller eines Produkts unterliegt der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Selbst wenn diese Aufgabe auf leitende Angestellte übertragen und delegiert sind, bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, dass sie sorgfältig ausgeführt sind. Ebenso müssen die leitenden Angestellten ihrerseits entsprechende Sorgfalt walten lassen.

Im Zweifelsfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.

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