Die Vorschriften in Bezug auf einen Anschlags-/ Zurrpunkt an einer Maschine sind in der Maschinenrichtlinie festgeschrieben. Hierbei gilt die Angabe des Werkstoffs, sofern dies für eine sichere Verwendung des Lastaufnahmemittels erforderlich ist. Zudem muss die maximale Tragfähigkeit ausgewiesen sein.
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