Für die Einreichung einer Klage aufgrund von US Produkthaftung sind anders als in Deutschland nur geringe formale Anforderungen notwendig. Für die wirksame Zustellung der Klage genügt in den USA die einfache Postzustellung. Zur Eröffnung einer Anklage wird nur eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. In der Klageschrift müssen nur unterstützende Behauptungen für das Klageziel aufgestellt sein. Die eigentliche Beweisfindung erfolgt erst im Prozess.
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