Die EMV-Richtlinie fordert, dass die erzeugten elektromagnetische Störungen des Betriebsmittels keine andere Funk- und Telekommunikationsgeräte in Ihrem Betrieb stören dürfen. Auch müssen die Betriebsmittel so entworfen sein, dass diese ebenfalls unempfindlich sind gegen die eigens im Betrieb erzeugten elektromagnetische Störungen. Das Betriebsmittel muss ohne unzumutbare Beeinträchtigungen bestimmungsgemäß arbeiten können. Diese Forderungen finden sich im Anhang der EMV-Richtlinie.
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