Fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien, muss man diese im Konformitätsbewertungsverfahren alle betrachten. Dies kann zu Herausforderungen führen, da jede Richtlinie auch Besonderheiten beinhaltet. Ein Beispiel: Fällt eine unvollständige Maschine neben der Maschinenrichtlinie auch unter die ATEX-Richtlinie, ist das Produkt keine unvollständige Maschine mehr. Die ATEX-Richtlinie kennt keine unvollständige Maschine. Ein weiteres Beispiel ist die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie mit der Maschinenrichtlinie. Produkte, welche in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen, sind in dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen.
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