Die Instruktionspflicht im Maschinenbau fordert den Hersteller einer Maschine dazu auf, den Produktbenutzer ausreichend zu informieren. Mit Hilfe entsprechender Instruktionen muss der Hersteller vor Restgefahren, die trotz ordnungsgemäßer Konstruktion noch verbleiben, warnen. Ebenso muss er den Benutzer in den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einweisen und vor Gefahren warnen.
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