EU-Mitgliedsländer beteiligen sich an der Ausarbeitung von EU-Richtlinien und die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Eine EU-Verordnung wird ohne direkte Zustimmung der Länderparlamente erlassen und ist innerhalb einer entsprechend Frist als europäisches, übernationales Recht anzuwenden.
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