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Was gehört in ein Sicherheitskapitel für Betriebsanleitungen im Bereiche Maschinen- und Anlagenbau?

In ein Sicherheitskapitel für Betriebsanleitungen gehören zum Beispiel nachfolgende Punkte:

  • Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Maschine, Anlage oder Teilmaschine sowie des Gerätes
  • Warnhinweise in der Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung bezüglich einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine
  • Beschreibung der Nutzer, Einschränkungen, Gefahren für bestimmte Personengruppen
  • Allgemeine Gefahren, Warnhinweise, mögliche gesundheitliche Schäden, Schutzmaßnahmen beim Betrieb und während aller Lebensphasen der Maschine, Anlage, Teilmaschine und des Gerätes (z.B. Bohrmaschine, Kreissäge, Akkuschrauber)
  • Erklärung der grafischen Symbole für sicherheitsbezogenen Informationen an der Maschine und in der  Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung
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