Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt einen Rahmen vor, den Hersteller von Produkten beachten müssen. Im Maschinenbau zählen dazu auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere die CE-Kennzeichnung. Auch falsche Aussagen im Marketing oder der Technischen Dokumentation fallen unter den Geltungsbereich des UWG.
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