Grundsätzlich erlischt erst 10 Jahre nach Inverkehrbringens des Produktes die Produkthaftung im Maschinenbau. Damit der genaue Zeitpunkt des Inverkehrbringens bekannt ist, muss eine lückenlose Technische Dokumentation diesen nachweisen. Dies ist beispielweise durch die Vergabe von Seriennummern an die Produkte möglich.
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