Falls eine Maschine in ein anderes Land geht, ist eine Technische Übersetzung für die Betriebsanleitung der Maschine notwendig. In den EU-Staaten muss die Technische Dokumentation zur Maschine in der Amtssprache des jeweiligen Landes vorliegen. Für die Zulieferdokumentation von Lieferanten der hergestellten Maschine besteht hingegen keinen Verpflichtung zur Übersetzung. Der Hersteller braucht die Anleitungen von Fremdfirmen nicht der Maschine beilegen.
Ausnahme: Wenn in der Anleitung des Herstellers wichtige Informationen fehlen und diese nur in der Dokumentation des Zulieferers vorhanden sind. Dann muss der Hersteller die Dokumentation des Zulieferers ebenfalls seinem Kunden bereitstellen. Diese Dokumentation des Zulieferers ist ebenfalls als ein „Bestandteil“ der Betriebsanleitung anzusehen und ist zu übersetzen. Das könnte bei Wartungsinformationen der Fall sein, die nötig sind, um das Produkt sicher und sachgerecht nutzen zu können.