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Technische Dokumentation – Was umfasst die Verordnung 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung in Hinsicht auf die Technische Dokumentation?

In Hinsicht auf die Technische Dokumentation regelt die Verordnung 2016/425 die Angaben für die persönliche Schutzausrüstung. Eine vollständige Beschreibung der Schutzausrüstung sowie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung muss laut der Verordnung in den Technischen Unterlagen des Produktes stehen. Weiterhin gehört eine Beurteilung von Risiken zu den Unterlagen der Technischen Dokumentation. Darin ist festgehalten, vor welchen Risiken die persönliche Schutzausrüstung schützen soll. Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse müssen ebenfalls in den Unterlagen vorhanden sein. Die Fundstellen der harmonisierten Normen, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fanden, sind auch ein Teil der Unterlagen.

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