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Maschinenrichtlinie – Was haben die Maschinenrichtlinie und die Marktüberwachung gemeinsam?

Die Maschinenrichtlinie enthält entsprechend Regelungen für die am Markt befindlichen Maschinen und dient der jeweiligen Marktüberwachung als Kontrollinstrument. In Artikel 4 der Maschinenrichtlinie ist die Verpflichtung zur Verfolgung und Unterbindung jeglicher Verstöße gegen die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie durch die Marktaufsicht enthalten. Die Marktaufsicht existiert in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Marktüberwachung in Deutschland überwacht die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes und kontrolliert dazu den Warenverkehr auf unsichere Produkte.

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