Die Erstellung einer Risikobeurteilung für Maschinen ist in der Maschinenrichtlinie vorgeschrieben. Aber auch Richtlinien für andere Produkte fordern die Erstellung einer Risikobeurteilung. Oft verwendet die EU aber andere Begrifflichkeiten für die Risikobeurteilung. So findet sich beispielsweise in der Niederspannungsrichtlinie die Begriffe Risikoanalyse und Risikobewertung für den Prozess der Risikobeurteilung. Im Produktsicherheitsgesetz, welches die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie für Produktsicherheit darstellt, findet sich sogar kein ähnlicher Begriff. Im Gesetz gibt es nur die Aussage, dass das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden darf. Und um zu belegen, dass das Produkt in jederlei Hinsicht sicher ist, benötigt der Hersteller halt die Risikobeurteilung.
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