Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG definiert als Ökodesign-Anforderung etwas, was an ein Produkt oder seiner Gestaltung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beiträgt. Weiterhin unterscheidet die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG allgemeine und spezifische Ökodesign-Anforderungen. Als Allgemeine Ökodesign-Anforderung ist das gesamte ökologische Profil eines Produktes für einen bestimmten Umweltaspekt gemeint. Als spezifische Ökodesign-Anforderung ist eine messbare Größe wie der Energieverbrauches eines Produkte im Betrieb gemeint.
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