Ob ein elektrisches Gerät unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, ist abhängig von Ihrer Nennspannung. Die Niederspannungsrichtlinie ist für Geräte mit Nennspannung zwischen 50 und 1.000V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1.500V Gleichstrom anzuwenden. Die Angabe von 60V ist daher ein Grenzfall. Handelt es sich bei den 60V um Wechselstrom, fällt das Gerät unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Sind es hingegen 60V Gleichstrom, findet die Niederspannungsrichtlinie keine Anwendung.
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