Die Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in der die Maschine Verwendung findet. Falls die ursprüngliche Konformitätserklärung in einer anderen Sprache erstellt ist, muss diese übersetzte Version ein Vermerk tragen. Der Vermerk auf der Konformitätserklärung ist mit „Übersetzung der Original-EG-Konformitätserklärung“ zu kennzeichnen.
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