Wenn für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, muss der Hersteller nicht mehrere separate Konformitätserklärungen abgeben. Sämtliche Erklärungen fasst der Erklärer dementsprechend in einem einzigen Dokument zusammen. Das Dokument verweist auf die jeweils anderen Richtlinien, deren Vorgaben er erfüllt hat. Der Hersteller bestätigt damit die Konformität seiner Maschine in einer einzigen Konformitätserklärung. Aus dieser muss stets klar ersichtlich sein, ob sie nur für eine Richtlinie gilt oder für mehrere Richtlinien.
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