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Müssen auf die Gefahren von Betriebsstoffen eingegangen werden oder genügt ein Verweis auf das Technische Datenblatt des Stoffes?

Wenn durch den Einsatz von Betriebsstoffen neue Gefahrenstellen entstehen, gilt es diese im Prozess zur CE-Kennzeichnung zu berücksichtigen. Die Gefahren der Betriebsstoffe sind in der Risikobeurteilung zu beurteilen und zu bewerten. Auf diese Gefahren ist dann in der Betriebsanleitung zum Produkt ebenfalls einzugehen. Ein Verweis auf das Technische Datenblatt ist häufig nicht ausreichend, da nur selten ein einzelner Betriebsstoff verwendet wird. Hersteller erlauben häufig die Verwendung einer Vielzahl von ähnlichen Betriebsstoffen, die aber dennoch unterschiedliche Risiken haben können.

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