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Wann fällt ein Produkt unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie?

Im Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie findet sich folgende Aussage:

Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwen­dung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind“.

Jedes Produkt, welches eine Nennspannung unter diesen Bereichen aufweist, muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.

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