Im Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie findet sich folgende Aussage:
„Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind“.
Jedes Produkt, welches eine Nennspannung unter diesen Bereichen aufweist, muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.