Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Der Entwurf besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.
Bisher stehen in diesem Entwurf aber einige weitreichende Änderungen. Dazu gehören unter anderem:
- Digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung aber mit Verpflichtung zur kostenfreien Papierlieferung auf Anfrage
- Bedeutung von Vertriebsmitteln wie Kataloge, Borschüren und Datenblättern
- Änderung bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
- Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Security Aspekte
- Künstliche Intelligenz