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Maschinenrichtlinie – Müssen Gewichtsangaben auf der Maschine hinterlegt sein?

Die Maschinenrichtlinie fordert nur Gewichtsangaben für Maschinenteile, falls ein Teil der Maschine während der Benutzung zu bewegen ist. In diesem Fall müssen Informationen zum Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig auf dem betreffenden Teil angegeben sein.

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