Nein, da bei Anlagen die Maschinenrichtlinie greift, ist es nicht möglich die Betriebsanleitung rein elektronisch zu liefern. Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie besagt, dass Anleitungen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Anwender relevant sind, in Papierform vorliegen müssen.
Weiterhin besagt der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie:
Es ist nicht gewährleistet, dass ein Benutzer dauerhaft Zugang zu einem mobilen Endgerät hat, um die elektronische Anleitung abzurufen. Daher muss auch weiterhin ein Papierexemplar der Betriebsanleitung bereitliegen.