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Marktzugang nach China – Gibt es Ausnahmeregelungen für zertifizierungspflichtige Produkte in China?

Wenn ein Hersteller mit seinen Produkten den Marktzugang nach China wagt, muss er prüfen ob seine Produkte zertifizierungspflichtig sind. Es ist möglich für bestimmte Produkte eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Zertifizierungspflicht zu beantragen. Dies ist beispielsweise für Produkte auf Messen und Ausstellungen oder für Produkte, die zur Forschung und für Labortest vorgesehen sind, möglich. Die Befreiung muss mit einer Beantragung bei der CIQ (China Inspection and Quarantine) in chinesischer Sprache erfolgen. Bei Vorlegung aller Unterlagen für den Befreiungsvorgang ist hierbei mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen.

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