Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder Fullfilment-Dienstleister) müssen laut der neuen Marktüberwachungsverordnung ab dem 16. Juli 2021 folgende Pflichten beachten:
- Die Wirtschaftsakteure müssen überprüfen, dass eine Konformitätserklärung dem Produkt beiliegt
- Die Konformitätserklärung für Behörden wie beispielsweise die der Marktüberwachung vorhalten
- Bereitstellung der Technischen Dokumentation an die Marktüberwachung
- Mitteilungspflicht über mögliche Risiken am Produkt
- Unter Umständen müssen die Akteure zudem für bestimmte Produkte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht einhalten