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Marktüberwachungsverordnung – Welche Pflichten stellt die Marktüberwachungsverordnung an die Wirtschaftsakteure?

Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder Fullfilment-Dienstleister) müssen laut der neuen Marktüberwachungsverordnung ab dem 16. Juli 2021 folgende Pflichten beachten:

  • Die Wirtschaftsakteure müssen überprüfen, dass eine Konformitätserklärung dem Produkt beiliegt
  • Die Konformitätserklärung für Behörden wie beispielsweise die der Marktüberwachung vorhalten
  • Bereitstellung der Technischen Dokumentation an die Marktüberwachung
  • Mitteilungspflicht über mögliche Risiken am Produkt
  • Unter Umständen müssen die Akteure zudem für bestimmte Produkte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht einhalten
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