Falls wesentliche Umbauten an einer Maschine stattfinden, muss man auch die Konformitätserklärung neu ausstellen. Eine wesentliche Veränderung liegt dann vor, wenn durch den Umbau neue Gefährdungen entstanden sind oder sich das Risiko für eine Gefährdung erhöht hat. Hat sich beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine geändert und diese verarbeitet nun brennbare Flüssigkeiten, wo vorher nur nicht brennbare Flüssigkeiten zum Einsatz kamen, liegt eine wesentliche Veränderung der Maschine vor.
Zudem gilt es die vorhandenen Schutzeinrichtungen zu überprüfen, ob diese ausreichend sind für die geänderte Gefährdung. Sind diese nicht ausreichend und es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit von Verletzungen für Personen, gilt es entweder zusätzlich trennende Schutzeinrichtungen anzubringen oder entsprechende Warnhinweise in der Dokumentation festzuhalten.