Nein, eine unvollständige Maschine im Maschinenbau kann laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung erhalten. Deshalb muss eine unvollständige Maschine auch mit einer Einbauerklärung in Verkehr gehen.
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Nein, eine unvollständige Maschine im Maschinenbau kann laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung erhalten. Deshalb muss eine unvollständige Maschine auch mit einer Einbauerklärung in Verkehr gehen.