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Muss in der Technischen Übersetzung eine übersetze Betriebsanleitung speziell gekennzeichnet sein?
In der Technischen Übersetzung muss die Übersetzung einer Betriebsanleitung in die Amtssprache des Ziellandes übersetzt sein. Die Übersetzung muss laut Maschinenrichtlinie einen Verweis enthalten, wenn es nicht die originale Betriebsanleitung ist. Dies kann man beispielsweise durch den Zusatz „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ erreichen.