Nein, die Maschinenrichtlinie und andere Richtlinien sehen vor, dass auf dem Typenschild der Maschine Name und Adresse des Herstellers vorkommen. Diese und andere Informationen müssen gut sichtbar und lesbar am Produkt angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht kann sehr kostspielige Folgen mit sich ziehen.
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