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Ist die Maschinenrichtlinie auf Schaltschränke für Maschinen, die mit einer Technischen Dokumentation gesondert in Verkehr gebracht werden, anzuwenden?

Schaltschränke für Maschinen, die man innerhalb der Spannungsgrenzen der Niederspannungsrichtlinie verwendet, unterliegen als Niederspannungs-Schaltgerätekombination dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sie erhalten die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie sowie die gesamte notwendige Technische Dokumentation. Zudem kann es für einen Schaltschrank für Maschinen keine Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie geben. Ein Schaltschrank für Maschinen erfüllt nicht die Definition einer unvollständigen Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.

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