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Eine alte Maschine soll erneuert werden. Was muss im Maschinenbau beachtet werden in Bezug auf die Sicherheit?

Beurteilen Sie, ob es sich bei den Neuerungen um sogenannte „wesentliche Veränderungen“ handelt, welche in der Maschinenrichtlinie definiert sind. Wenn dies nicht der Fall ist, reicht es aus die Arbeitssicherheitsvorschriften (Richtlinie 2009/104/EG) anzuwenden. Sind aber „wesentliche Veränderungen“ zutreffend, muss man die Maschine bezüglich der Sicherheit mit einer neuen Risikobeurteilung prüfen. Die neu entwickelten Schutzmaßnahmen muss man entsprechend dem Stand der Technik nach Richtlinien und Normen überprüfen. Ebenso muss man eine vorhandene CE-Kennzeichnung erneut beantragen.

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