Überspringen zu Hauptinhalt

Welche Maßnahmen wählt man zur Risikoreduzierung im Maschinenbau zuerst?

Die Reihenfolge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Maschinenbau wird durch die Maschinenrichtlinie verbindlich vorgeschrieben. Der Konstrukteur einer Maschine muss sich an die Drei-Stufen-Methode halten:

  1. Der erste und wichtigste Schritt ist die inhärent sichere Konstruktion. Änderungen in der Konstruktion stellen am ehesten sicher, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen dauerhaft wirksam bleiben.
  2. Der zweite Schritt sind technische oder ergänzende Sicherheitsmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen ließen. Erst wenn inhärente Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, ist dieser Schritt in Betracht zu ziehen.
  3. Wenn eine Risikominderung in den ersten beiden Schritten nicht oder nicht ausreichend möglich war, werden in dem letzten Schritt vor Restrisiken mittels einer Benutzerinformation gewarnt. Zu den Benutzerinformationen zählen beispielsweise:
  • optische und akustische Signale an der Maschine (Leuchten, Sirenen),
  • Sicherheitskennzeichnungen (Warnaufschriften, Piktogramme) auf der Maschine,
  • die Betriebsanleitung.
An den Anfang scrollen