Die Reihenfolge für Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Maschinenbau wird durch die Maschinenrichtlinie verbindlich vorgeschrieben. Der Konstrukteur einer Maschine muss sich an die Drei-Stufen-Methode halten:
- Der erste und wichtigste Schritt ist die inhärent sichere Konstruktion. Änderungen in der Konstruktion stellen am ehesten sicher, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen dauerhaft wirksam bleiben.
- Der zweite Schritt sind technische oder ergänzende Sicherheitsmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen ließen. Erst wenn inhärente Schutzmaßnahmen nicht möglich sind, ist dieser Schritt in Betracht zu ziehen.
- Wenn eine Risikominderung in den ersten beiden Schritten nicht oder nicht ausreichend möglich war, werden in dem letzten Schritt vor Restrisiken mittels einer Benutzerinformation gewarnt. Zu den Benutzerinformationen zählen beispielsweise:
- optische und akustische Signale an der Maschine (Leuchten, Sirenen),
- Sicherheitskennzeichnungen (Warnaufschriften, Piktogramme) auf der Maschine,
- die Betriebsanleitung.