Nein, die EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die DIN EN ISO 12100 besagen beide, dass eine aufgrund eines ausgelösten Not-Halt stillgesetze Maschine nicht ohne Überprüfung der Sicherheit wieder seinen Betrieb aufnehmen darf. Der Benutzer muss zuerst prüfen, ob der Grund des Not-Halt beseitigt ist. Erst dann darf über eine Quittier-Funktion an der Maschine mittels eines Schalters der Not-Halt aufgehoben werden. Wenn der Benutzer dies nicht beachtet, drohen Schäden und Unfälle. Bei einem Maschinenverbund bzw. einer Gesamtheit von Maschinen muss sogar jede einzelne (Teil-)Maschine eine eigene Quittier-Funktion beinhalten.
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