Ortsbewegliche Druckgeräte welche unter die europäische Richtlinie 2010/35/EU fallen, benötigen keine CE-Kennzeichnung. Für diese Geräte und Geräte, die in den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG aufgeführt sind, gibt es eine sogenannte Pi-Kennzeichnung. Mit dieser Kennzeichnung zeigt der Hersteller ebenfalls auf, dass die geltenden Anforderungen der europäischen Richtlinie erfüllt sind.
![](https://gft-akademie.de/wp-content/themes/Total/assets//images/placeholder.png)