Eine Maschine darf keine Betriebsarten enthalten, die nicht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Sollte dies doch der Fall sein, so müssen diese Betriebsarten mit technischen Mitteln an allen Maschinen nicht benutzbar sein.
Darf eine Maschine Betriebsarten aufweisen, die nicht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen?
Kategorie:
Technische Dokumentation