Nein, die Niederspannungsrichtlinie verlangt keine Mitlieferung der CE-Konformitätserklärung an den Kunden. Die Konformitätserklärung muss für Behörden bereitliegen. Der Hersteller muss zudem die CE-Konformitätserklärung zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produktes aufbewahren.
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