Gerichte haben bereits mehrfach in der Vergangenheit entschieden, dass Werbung mit der CE-Kennzeichnung wettbewerbswidrig ist. Diese Entscheidung beruht darauf, dass das CE-Kennzeichen kein Prüfzertifikat ist sondern eine Selbstauskunft des Herstellers. Die Selbstauskunft bescheinigt die Konformität des Produktes mit den Anforderungen aus verschiedenen EU-Richtlinien. Verbraucher lasse sich durch Werbung von „CE-geprüften“ Produkten irritieren, da diese eine Prüfung durch unabhängige Dritte suggerieren.
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