Eine Norm löst im Prozess zur CE-Kennzeichnung erst dann eine Konformitätsvermutung aus, wenn der Titel der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist. Die Konformitätsvermutung kann auch erlöschen, wenn eine neue oder überarbeitet Norm erscheint. Im Amtsblatt der Union steht zudem für die betreffende harmonisierte Norm ein Datum der Beendigung der Annahme der Konformitätsvermutung. Nach Ablauf dieses Datums erlischt für alle neu in Verkehr gebrachte Maschinen unter dieser Norm die Konformitätsvermutung.
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