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Maschinenrichtlinie – Ist ein elektrisch gesteuertes Gerät mit einem beweglichen Teil eine Maschine?

Um abzuwägen, ob ein Gerät unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtichlinie fällt, ist der Ausdruck „Maschine“ genauer zu betrachten. Im Artikel 1 „Anwendungsbereich“ bezeichnet die Maschinenrichtlinie „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“ als eine Maschine. Elektrisch gesteuerte Geräte, die ein bewegliches Teil enthalten sind daher als Maschine laut der Maschinenrichtlinie anzusehen.

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