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CE-Kennzeichnung – Darf neben der CE-Kennzeichnung auf Produkten auch noch andere Kennzeichen angebracht sein?

Es ist nicht verboten neben der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt auch noch andere Arten von Kennzeichen anzubringen. Solange diese anderen Zeichen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beitragen, ist eine solche Kennzeichnung erlaubt. Beispielsweise gibt es das GS-Zeichen als gesetzlich geregeltes Gütesiegel zu Werbezwecken. Eine Verwendung des GS-Zeichens ist freiwillig und das Fehlen solch eines Gütesiegels hat keine rechtlichen Auswirkungen. Das GS-Gütesiegel hat auch im Gegensatz zum CE-Zeichen (Warenverkehrszeichen) keine Bindungswirkung. Die CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung mit der der Hersteller die Konformität seines Produktes mit den Anforderungen der EU-Richtlinien bescheinigt.

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