Maschinen die auf Seeschiffen zum Einsatz kommen benötigen keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie schließt solche Maschinen von ihrem Anwendungsbereich aus. Stattdessen kommt die Schiffsausrüstungsrichtlinie 2011/75/EG zum Tragen. Diese Richtlinie fordert keine CE-Kennzeichnung, sondern eine Kennzeichnung als Schiffsausrüstung
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