Eine Betriebsanweisung muss an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte zugänglich sein. Dies ist eine Forderung aus der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn es die betrieblichen Tätigkeiten erfordern, wie beispielsweise im Umgang mit Gefahrstoffen, muss die Betriebsanweisung in unmittelbarer Nähe in gedruckter Form vorliegen. Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes hilft zudem zu bewerten, in welcher Form den Beschäftigten die Betriebsanweisungen zugänglich zu machen ist.
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