Wenn eine Maschine sehr laut ist, müssen beim Betriebsanleitung erstellen entsprechende Angaben zum den Schallemissionswerten stehen. Ist der Schalldruckpegel über 80 dB(A) sind von dem betreibenden Unternehmen entsprechende persönliche Gehörschutzmittel auszugeben. In der Betriebsanleitung kann mit einem entsprechenden Gebotssymbol auf die Notwendigkeit des Gehörschutzes an der Maschine hingewiesen werden.
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