Die Beschreibung von beruflichen Qualifikationen, die das Bedienpersonal mitbringen muss, ist beim Betriebsanleitung erstellen zu berücksichtigen. Das Sicherheitskapitel in einer Betriebsanleitung kann Auskunft über die notwendige Qualifikation von eingesetztem Personal geben. Die Bedienung einer Maschine darf nur durch entsprechend eingewiesene, geschulte und autorisierte Personen erfolgen. Dürfen Handlungen in bestimmten Lebensphasen der Maschine nur durch speziell geschultes Personal erfolgen wie beispielsweise einem Elektriker, sind dies Vorgänge so zu kennzeichnen, dass ersichtlich ist, dass diese Handlung nur durch eine Fachkraft erfolgen darf. Wenn unzureichend geschulte oder eingewiesene Personen die Maschine bedienen, bestehen akute Gefahren für Mensch und Maschine. In der Betriebsanleitung müssen deswegen genauere Angaben über die benötigten beruflichen Qualifikationen des Personals stehen, welches die Maschine bedient.
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