Im Rahmen seiner Fabrikationspflicht muss der Hersteller beim Betriebsanleitung erstellen auf die Schutzeinrichtungen an einer Maschine hinweisen. Der Benutzer einer Maschine muss über alle Schutzeinrichtungen informiert sein, die an der Maschine verbaut sind. Durch die Angaben in der Betriebsanleitung ist zudem auch eine Überprüfung der Schutzeinrichtungen in Hinsicht auf ihre fehlerfreie Funktionalität möglich.
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