Arbeitsplätze, die ein Anwender an der Maschine einnehmen kann, sollen beim Betriebsanleitung erstellen beschrieben sein. Dazu gehören alle Standorte an der Maschine, die durch Personal zu besetzen sind. Auch Bedienungseinrichtungen wie Bildschirme oder Terminals gilt es in der Betriebsanleitung zu beschreiben.
