Geräte die sowohl in Gas- als auch Staub-explosionsgefährdete Atmosphären eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie gekennzeichnet sein. Diese stuft Geräte in zwei verschiedene Gruppen ein, die sich wieder in verschiedene Kategorien unterteilen. Unter die Gerätegruppe 1 fallen diese Geräte, welche im Bergbau bzw. Untertagebetriebe, zum Einsatz kommen. Dazu zählen Geräte, die eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen und welche durch Grubengas und/oder brennbare Stäube Gefährdungen auslösen können. Unter die Gerätegruppe 2 fallen alle anderen Geräte in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre Gefährdungen verursachen können.
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