Wer ist verantwortlich für die DSGVO-Konformität?
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Ja, wenn das Produkt personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Smart Devices, Überwachungskameras und Software oder Cloud-Dienste), gehört ein Hinweis zur DSGVO-konformen Nutzung in die Dokumentation.
Nur wenn dies notwendig und rechtlich zulässig ist. Protokolle, Fehlermeldungen und Nutzeranalysen dürfen nicht dauerhaft mit Personenbezug gespeichert werden – nur anonymisiert oder pseudonymisiert.
Keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage dokumentieren Anonymisierung, wenn möglich Datenschutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) berücksichtigen Nur notwendige Daten erfassen („Datenminimierung“)
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Benutzerverhalten, Systemnutzungsdaten, Video- und Bildaufnahmen usw.
Der IEC/IEEE/82079-1 folgend können diese Angaben bei gedruckten Ausgaben im Deckblatt / Titelblatt, in Kolumnentiteln oder Kopf-/bzw. Fußzeilen eingesetzt werden.Bei digitalen Informationsprodukten ist es darüber hinaus sinnvoll, diese Angaben auch im Dateinamen und den dokumentbezogenen Metadaten vorzusehen
Die ISO 639-2 dient der Unterstützung bibliothekarischer Nutzung und damit einer weltweit geeigneten Auszeichnung literarischer Werke. Im Gegensatz zur ISO 3166-1 sind hier die verwendeten Sprachen die Grundlage. Als nachteilig im Verhältnis zur ISO 3166-1 ist möglicherweise die für die…
Bei der DIN EN ISO 3166-1 handelt es sich um eine Norm zur Standardisierung von Ländercodes. Grundlage ist die geografische bzw. geopolitische Definition einzelner Staaten und den ggfs. von ihnen abhängigen Gebieten. Sie ist überall dort wo eine Darstellung codierter…
Ja, die IEC/IEEE/82079-1 verlangt in Kapitel 7.2.1, dass „das Informationsprodukt eindeutig identifizierbar ist“. Als Beispiel ist auch die „Kennzeichnung“ der verwendeten Sprache aufgeführt.Die Norm schreibt hier zwar nicht vor wie dies zu erfolgen hat, führt jedoch die ISO 639-2 als…
Auch in China gibt es Gesetze, welche den Hersteller auffordern eine Betriebsanleitung zu erstellen. Ein solches Gesetz aus dem Jahr 1993 heißt im Englischen „Law of the People’s Republic of China on Product Quality“. Dieses Gesetz fordert von Herstellern, die…
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