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Müssen Sprachfassungen eines Informationsproduktes kenntlich gemacht werden?

Ja, die IEC/IEEE/82079-1 verlangt in Kapitel 7.2.1, dass „das Informationsprodukt eindeutig identifizierbar ist“. Als Beispiel ist auch die „Kennzeichnung“ der verwendeten Sprache aufgeführt.
Die Norm schreibt hier zwar nicht vor wie dies zu erfolgen hat, führt jedoch die ISO 639-2 als mögliche Quelle für die zu verwendenden Ländercodes auf. Eine weitere, hier nicht genannte Quelle ist die DIN EN ISO 3166-1  

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